Was ist die DGUV Vorschrift 3?
Der Begriff DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Die Vorschriften sind für alle Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich. Die DGUV V3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der DGUV und geht speziell auf gewerblich verwendete elektrische Anlagen und Betriebsmittel ein. Sie stellt die verbindlichen Pflichten in puncto Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Die Vorschrift trat am 01. April 1979 unter dem Namen BGV A3 in Kraft und wurde am 1. Mai 2014 in die DGUV Vorschrift umbenannt. Grund für die Namensänderung war der Zusammenschluss der Berufsgenossenschaften und der öffentlichen Unfallversicherungsträger. Inhaltlich hat sich nichts geändert.